Schutz der Jugend.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Berlin
Scope and Content
Adressat: Regierungspräsidenten pp.Landräte des Bezirks und Oberbürgermeister in Trier Amtsbürgermeister des KreisesGend.-Kreisführer in WadernDie in der Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend enthaltenen Verbote gelten für die deutschen und nicht deutschen im Reich lebenden Minderjährigen unter 18 Jahren.Mit Begleitschr. des Regiment Präs. Trier, vom 18.08.1943 und Kreisverwalter Wadern, vom 24.08.1943.