Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Feldkommandostelle
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei des Höheren SS- und Polizeiführers Weichsel, Danzig über den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstesdurchschriftlich: Chef der BKV, SS-Ogruf. von dem BachReichsführer-SS stellt fest, daß die Aufgabe des Befehlshaber der Sicherheitspolizei lediglich darin besteht, die Bewaffnung der Banden und Namen des Führers festzustellen und zu melden, während der Höheren SS- und Polizeiführer den Befehl für die durchzuführenden Maßnahmen erhält.