Schriftverkehr fremdländischer Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandant Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Bergen-Belsen, Riga, Herzogenbusch, LublinReichssicherheitshauptamt hat entschieden, daß die in Konzentrationslager einsitzenden fremdvölkischen Schutzhäftlinge insbesondere Franzosen, Belgier, Holländer, Norweger und Luxenburger, bezüglich des Schriftverkehrs der Lagerordnung unterliegen. Sie haben gekennzeichnete Briefbogen und Briefeumschläge zu benutzen, damit bei dem grossen Häftlingsbestand und den verminderten Überwachungsmöglichkeiten das Schmuggeln unkontrolierbarer Briefe möglichst unterbunden werden kann.