Behandlung der unter den "Nacht und Nebel"-Erlaß fallenden Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtsgruppe D-KL DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Mauthausen, Buchenwald, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Herzogenbusch, Riga, Lublin und Bergen-BelsenDer Nacht und Nebel-Erlaß bezweckt die Ausschaltung aller deutschfeindlichen Kräfte aus den besetzten Gebieten und ihre Verbringung in das Reich. Über "Nacht und Nebel"-Häftlinge wird Schreib-, Post-, Paketeempfangs-, Sprecherlaubnis- und Auskunftsverbot verhängt. Die Dienststellen der Sicherheitspolizei des Sicherheitsdienstes sind angewiesen über jeden unter den Nacht und Nebel-Erlaß fallenden Häftling ein Formblatt mit Personalien, rassischer Abstammung, Grund der Festanhme, der bisherigen Ort, der Unterbringung und sonstige Belastungsmomenten.