Behandlung der unter den "Nacht und Nebel"-Erlaß fallenden Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtsgruppe D-KL DI/1
Scope and Content
anzulegen und dieses dem Reichssicherheitshauptamt und dem jeweiligen Konzentrationslager zu zu leiten. Darauhin, wird von hier aus eine Sammelschutzhaftanordnung erlassen für die Einweisung der Häftlinge in ein Konzentrationslager. Germanische "Nacht und Nebel"-Häftlinge werden ausschließlich in das Konzentrationslager Natzweiler eingewiesen. Andere Lagerkommandanten haben ihre "Nacht und Nebel"-Häftlinge sofort nach rassischen Gesichtspunkten zu prüfen und germanische "Nacht und Nebel"-Häftlinge nach Konzentrationslager Natzweiler zu überstellen.Meldungen über Todesfälle von "Nacht und Nebel"-Häftlinge sind lediglich an die einweisende Dienststelle zu geben.