Behandlung der unter den "Nacht und Nebel"-Erlaß fallenden Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL - DI/1
Scope and Content
"Nacht und Nebel"-Häftlinge neuer Art werden ohne Beteiligung der Kriegsgerichte direkt durch die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in die Konzentrationslager ins Reich verbracht. Germanische "Nacht und Nebel"-Häftlinge sind in das Konzentrationslager Natzweiler einzuweisen, alle anderen in die örtlich zuständigen Konzentrationslager.Der Nachlass verstorbener "Nacht und Nebel"-Häftlinge ist ausnahmslos der jeweiligen einweisenden Dienststelle zu übersenden, um ein Bekanntwerden auszuschließen.Weitere Anordnungen hierzu.