Behandlung der unter den "Nacht und Nebel"-Erlaß fallenden Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL - DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Herzogenbusch, Riga, Lublin, Bergen-BelsenDer "Nacht und Nebel"-Erlaß bezweckt Ausschaltung aller deutschfeindlicher Kräfte aus besetzten Gebieten und Verbringung ins Reich. Angehörige und Bevölkerung sollen über das Schicksal der Häftlinge im Ungewissen bleiben, deshalb Schreib-, Post-, Paket-, Sprech- und Auskunftsverbot. Das gilt für "Nacht und Nebel"-Häftlinge alter und neuer Art. "Nacht und Nebel"-Häftlinge alter Art sind solche, die von Kriegsgerichten zur Verbringung ins Reich übergeben werden.