Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Scope and Content
an Angehörige ist, soweit nicht durch Sonderbestimmung nachgelassen, ausnahmslos dem Geheimes Staatspolizeiamt (Ref. IV V 2) vorbehalten.2) Angehörige, die persönlich vorstellig werden, sind dahingehend zu bescheiden einen begründeten Antrag beim Geheimen Staatspolizeiamt oder bei der Einweisungsstelle zur Weiterleitung nach hier einzureichen und Bescheid abzuwarten. In eiligen Fällen können sie ihr Anliegen zu Protokoll geben und eine Entscheidung kann fernschriftlich eingeholt werden.3) Sprecherlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen und dringenden Grundes gewährt.