Nicht angeführt (Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt Nr. 23/1943).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
- Wird eine Schwangerschaft festgestellt, ist von der Überführung in jedem Falle abzusehen. Sofern die die Haft anordnende Stelle eine Entlassung nicht für tragbar hält, ist unter Angabe des Schwangerschaftsmonats eine Entscheidung im einzelnen nach zu suchen. Die Konzentrationslager sind angewiesen für die Fälle in denen trotz vorheriger negativen Befundes Schwangerschaften vorliegen sofort der Einweisungsstelle hier von Mitteilung zu machen und ebenfalls umgehend die weitere Entscheidung einzuholen.
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