Nicht angeführt (Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt Nr. 23/1943).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bzw. in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin1) In letzter Zeit sind trotz der Verbote schwangere Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück und in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin eingewiesen worden.2) Da in den Konzentrationslagern keine Entbindungsmöglichkeit besteht wird die Einweisung derartiger Häftlinge untersagt.3) Ich weise erneut darauf hin, daß alle weiblichen Häftlinge auf Arbeitsfähigkeit und ansteckende Krankheiten auch auf das Bestehen einer Schwangerschaft amtsärztlich zu untersuchen sind.