Nicht angeführt (Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bezw. in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: SicherheitspolizeiDa in den Konzentrationslagern keine Entbindungsstätten bestehen, ist die Aufnahme solcher Häftlinge grundsätzlich untersagt.Die Erlasse des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes-IV C 2 Nr. 40343 vom 26.08.1941 und vom 21.02.1942 sind aufgehoben.