Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Rd.-Erl.
Scope and Content
Adressat: Nachrichtl. Höheren SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgr. D-KL, Ref. III A 5, 11 A 5, II C 3, Gruppe I B, II A, G St. IVI. Die Einweisung polnischer Häftlinge in Konzentrationslager untersteht den Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshabern der Sicherheitspolizei, und Kommandeuren der SicherheitspolizeiII. Geistliche sind in das Konzentrationslager Dachau einzuweisen.III. Bei Schutzhaftanordnung für Polen ist lediglich eine Karteikarte an das Reichssicherheitshauptamt zu übersenden.IV. Die Schutzhaft wird in einem Konzentrationslager vollstreckt.