Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Berlin
Scope and Content
Über den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen durch ausländische Arbeiter, insbesondere durch Tschechen, habe ich in meinem Erlaß vom 17.12.1940 O IVD 1b - B. Nr. 845/40 grundsätzliche Anweisung gegeben.Die Abwehrbeauftragten oder Lagerorgane sind entsprechend zu unterrichten.Bei Aktionen ist sofort zu berichten.