Benachrichtigung des Staatsanwalts über Hinrichtungen durch die Geheime Staatspolizei.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Scope and Content
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenNachrichtlich an: die Adjutantur des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, allen Inspekteuren der Sicherheitspolizei, IVD im HauseDie Staatsanwalt hat in wiederholten Fällen gegen von der Geheimen Staatspolizei hingerichtete Personen ein Verfahren eingeleitet, da ihr die Hinrichtung nicht bekannt war.Der Reichsführer-SS hat angeordnet, daß die Hinrichtungen zukünftig den örtl. zuständigen Staatsanwalt bekanntzugeben sind.Die Gründe sind nicht mitzuteilen.Vermerk: durchstrichen ab 20.10.1943 außer Kraft.