Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern, Berlin
Scope and Content
Abschiedsbriefe von "Nacht und Nebel"-Gefangenen wie sonstige Briefe sind nicht zu befördern. Vom Tod, insbesondere von der Hinrichtung eines "Nacht und Nebel"-Gefangenen werden die Angehörigen nicht benachrichtigt. Der Leichnam hingerichteter oder sonst verstorbener "Nacht und Nebel"-Gefangener wird der Staatspolizei zur Bestattung überwiesen.