Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau, Riga und Kiew, Chef der Einsatzgr. B. in Smolensk, Chef der Einsatzgr. D (in Woroschilowsk)Nachrichtlich an: die Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, Riga, Mogilew und Kiew, den Höheren SS- und Polizeiführer Kaukasien, das Kommando des Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes beim komm. General der Sicherungstruppen und den Befehlshaber des Heeresgebietes BJuden folgender Länder:Polen, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland und Norwegen sowie staatenlose Juden sind in die Maßnahmen gegen Juden einzuziehen.