Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Höheren SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe im Wehrkreis VI, BdO, Adj. / SS-Ger. Nr. 52/43, Münster
Scope and Content
Adressat: LS-Orte I. Ordnung DüsseldorfOben genannter Erlaß bezieht sich nicht auf die jugendlichen LSP-Angehörigen, die zum aktiven Dienst in der LS-Polizei eingezogen sind. Sie unterliegen wie alle anderen Angehörigen der LSP der SS- und Polizeigerichtsbarkeit.