Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in den besetzten Westgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Juden italenischer, schweizerische, spanischer portugiesischer, dinnischer, dänischer und schwedischer Staatsangehörigkeit ist bis zum 31.03.1943 Gelegenheit zu geben in ihre Heimatländer zurück zukehren.Juden anderer Länder dürfen in die Judenmaßnahmen nicht einbezogen werden.Vermögenswerte sind sicherzustellen.(Originalschreiben siehe I81, Folio 193-197).