Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland, Norwegen und staatenlos, sind in die im dortigen Bereich getroffenen Maßnahmen gegen Juden einzubeziehen.Juden anderer Länder dürfen in die Maßnahmen nicht einbezogen werden.Zusatz: für Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau und Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG in Krakau.Auf Erlaß vom 30.09.1942 - IV B 4 a 3346/42g (1424) wird hingewiesen.