Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung/Abschrift
Creator(s)
- nicht angeführt (Reichsminister der Justiz)
Scope and Content
In 9 Abschnitten werden Richtlinien gegeben über die Nichteinrechnung der in die Zeit des Kriegszustandes fallenden Vollzugszeit in die Strafzeit.(Anlage zu 319, Folio 335).