Dienststrafrechtliche Ahndung strafrechtlicher Handlungen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- MBL; (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern)
Scope and Content
Adressat: Alle Behörden,nachrichtlich an das Hauptamt SS-GerichtStrafbare Handlungen eines Pol.-Angehörigen stellen im Allgemeinen zugleich ein Dienstvergehen dar. Der strafrechtlichen Verurteilung folgt daher im Regelfalle noch die dienststrafrechtliche Ahndung des Vergehens.(weitere Angaben hierzu).