Durchführungsbestimmungen für Exekutionen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppen D-KL - DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Herzogenbusch, Kriegsgefangenenlager LublinDie neugefassten Durchführungsbestimmungen für Exekutionen werden zur genauesten Bearbeitung übersandt. Die bisher gültigen Bestimmungen sind sofort hierher zurückzugeben. Für die Vollstreckung von Todesurteilen gegen Frauen hat Reichsführer-SS angeordnet, daß deutsche Frauen der deutschen Justiz zu übergeben sind und ausländische Frauen im vereinfachten Verfahren wie Sowjetrussen und Juden hingerrichtet werden. Reichsführer-SS wünscht, daß verurteilte Frauen von der beabsichtigten Strafvollstreckung vorher nichts merken.