Prügelstrafen (Folio 32-32a).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D-KL - DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Herzogenbusch, Kriegsgefangenenlager LublinReichsführer-SS hat nochmals angeordnet, daß Prügelstrafen für männliche Häftlinge nur durch den Lager-Kommandanten persönlich zu überprüfen und mit seiner Unterschrift hier zu beantragen sind. Dieser hat schärfstens zu prüfen, besonders wenn die Häftlinge nicht politisch oder kriminell vorbestraft sind und deutscher bzw. ostgermanischer Abkunft sind. Die Prügelstrafe für weibliche Häftlinge bedarf nach wie vor der persönlichen Genehmigung vom Reichsführer-SS.