Übersendung von Bekleidungsgegenständen der im Konzentrationslager verstorbenen Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL, DI
Scope and Content
Adressat: Konzentrationslager - Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager Lublin, HerzogenbuschMit Bezugserlaß wurde Ausdrücklich befohlen, daß mit Blut besudelte Kleidungsstücke grundsätzlich von der Versendung an Angehörige bzw. die Einweisungsstellen Auszuschließen sind.Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß verunreinigte Kleidungsstücke von verstorbenen Häftlinge vorher zu reinigen sind. Wenn dies nicht möglich ist, sind sie lt. Erlaß des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vom 07.01.1943 II/2a/420/12.42/Ba/Scho. der Altsachenverwertung zu zuführen.