Außerehelicher Verkehr jüd. Mischlinge 1. Grades mit Deutschblütigen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Den jüd. Mischlingen ist die Lösung des Verhältnisses aufzugeben. Bei Nichtbeachtung ist Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.Haben sich die Mischlinge mit verheirateten Frauen eingelassen, deren Ehemänner im Felde stehen, ist unmittelbar Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 ist erwähnt.