Vornahme von Ermittlungshandlungen durch Disziplinarvorgesetzte.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Mitteilungen des Hauptamtes SS-Gericht, Heft 4, S. 136, Nr. 63 (Auszug)
Scope and Content
Reichsführer-SS hat den Grundsatz ausgesprochen, daß es die Pflicht eines Disziplinarvorgesetzten sei, bei Angelegenheiten, in denen er selbst verwickelt ist, jede Tätigkeit abzulehnen.