Prügelstrafen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D-KL-DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen und Kriegsgefangenenlager LublinReichsführer-SS hat angeordnet, daß Prügelstrafen in Zukunft nur als letztes Mittel anzuwenden sind. Sind daher nur zu beantragen a) wenn alle anderen Strafmittel nicht gefruchtet haben.b) aus Abschreckungsgründen, hier aber auch nur dann, wenn der Fall exemplarisch geahndet werden muss. Reichsführer-SS hat darauf hingewiesen, daß Prügelstrafen kein Instrument für veranwortl. Kommandanten und Aufseher sind, die zu faul oder unfähig sind zu erziehen. Der Sinn und Zweck der Prügelstrafe war bisher nicht richtig erkannt worden.