Vermerk "Ungeeignet für den Osteinsatz".
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Berlin
Scope and Content
Adressat: höhere VerwaltungsbehördenLandräte des BezirksOberbürgermeister in TrierSS- und Polizeiangehörige, die in den eingegliederten Ostgebieten, im GG oder in den besetzten Ostgebieten, durch undiszipliniertes Verhalten gegen ihre Pflichten verstoßen, sind als "ungeeignet für den Osteinsatz" zu bezeichnen.Diese Entscheidung fällt nur Reichsführer-SS.Mit Begleitschr. des Regierungspräsidenten Trier vom 17.10.1942.