Einweisung von weiblichen jüdischen Häftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure, Befehlshaber und Beauftragte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SicherheitsdienstesBefehl des Reichsführers-SS vom 29.09.1942. Die im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück einsitzenden jüdischen Häftlinge sind in das Konzentrationslager Auschwitz, Frauenabteilung, zu überführen, damit Frauenkonzentrationslager Ravensbrück judenfrei wird. Der Inspekteur der Konzentrationslager hat Überführung jüdischer Häftlinge aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück in das Konzentrationslager Auschwitz bereits angeordnet.