Einweisung von weiblichen jüdischen Häftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und Beauftragte des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes"Der Reichsführer-SS hat am 29.09.1942 befohlen, daß die im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück einsitzenden jüdischen Häftlingen in das Konzentrationslager Auschwitz, Frauenabteilung zu überführen sind, damit das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück judenfrei wird. Der Inspekteur der Konzentrationslager hat die Überführung der jüdischen Häftlinge aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück in das Konzentrationslager Auschwitz angeordnet. Einweisungen von jüdischen weiblichen Häftlingen in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück kommen nicht in Frage.