Ausbürgerung von jüdischen Mischlingen und Angehörigen von Juden.

Identifier
075/0506a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 28
  • 402, Folio 40-41
  • IIA 5 Nr. 740/42-212-5
Dates
19 Sep 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen.nachrichtlich: Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(Leit)-Abschnitte1) Nicht jüdische Ehefrauen können ohne Weiteres zur Ausbürgerung vorgeschlagen werden, wenn eine Trennung vom jüdischen Ehemann abgelehnt wird.2) Mischlinge 1. Grades können ebenfalls ohne Weiteres vorgeschlagen werden. Von der Ausbürgerung ist nur abzusehen, wenn der Mischling sich erkennbar für das Deutsche Reich einsetzt.3) Mischlinge 2. Grades. Ein geringer Verstoss gegen die Pflichten gegenüber Volk und Reich genügt um die Ausbürgerung zu begründen.

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  • Runderlass vom 09.12.1941 - IIA 5 Nr. 230V/41-212

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