Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Besprechung mit Reichsführer-SS am in dessen Feldquartier in Gegenwart des StS. Dr. Rothenberger, SS-Gruf, Strckenbach und SS-Ostuba Bender.
Scope and Content
- Ansprüche der Justiz zum Gemeinschatfsfremdengesetz.8. Reichsführer-SS ist mit einer Bestimmung über Strafmündigkeit für das Jugendstrafgerichtsgesetz einverstanden.9. SS-Ostubaf. Bender ist von Reichsführer-SS als Verbindungsmann bestimmt.10. Reichsführer-SS weist auf Einrichtung von Spezialanstalten für den Strafvollzug hin. Wird als richtig anerkannt.11. Reichsführer-SS verlangt die Führung des Strafregisters bei der Polizei. Angelegenheit soll noch mit SS-Gruf. Streckenbach verhandelt werden.
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