Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister des Innern - Pol.
Scope and Content
Adressat: a) alle Staatspolizei(leit)stellenb) Inspekteur der Sicherheitspolizei Wien II, Abwicklungsstelle für jüdische Auswanderungc) Befehlshaber der Sicherheitspolizei Prag XVIII, Zentralamt für die Regelung der Judenfraged) Befehlshaber der Sicherheitspolizei Metze) Befehlshaber der Sicherheitspolizei Prag XIXf) Befehlshaber der Sicherheitspolizei Strassburgg) Kommandeur der Sicherheitspolizei Veldesh) Kommandeur der Sicherheitspolizei Marburgi) Eins. Kommando LuxemburgJuden bulgarischer Staatsangehörigkeit unterliegen ab sofort der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden.