Einweisung von Häftlingen in die Arbeitserziehungslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Scope and Content
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenWiederholte, mit Facharbeiter und Arbeitskräftemangel begründete, Anträge der Staatspolizei(leit)stellen an das Reichssicherheitshauptamt - IV C 2 -, politische Häftlinge in den Arbeitserziehungslagern zu belassen bzw. dorthin einzuweisen, kann nicht entsprochen werden. Hinweis auf die grundlegenden Bestimmungen zur Errichtung von Arbeitserziehungslagern. Erlaß vom 28.05.1941 und 28.05.1941/12.12.1941 Abs. IV Ziffer 9 a Arbeitsverweigerer, arbeitsvertragsbrüchige und arbeitsunlustige Elemente, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, werden in die Arbeitserziehungslager eingewiesen. Vollzug der Schutzhaft hat nach Erlaß des Reichsministers des Innern vom 29.01.1938 - Pol. S V 1 Nr.70/37 179g grundsätzlich nur in Konzentrationslagern zu erfolgen.