Zuweisung von verurteilten ehem. Angehörigen der Orpo zur Sondereinheit der SS-Pol. Division.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Orpo, O-Kommando, Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Höheren SS- und PolizeiführerEin verurteilter Angehöriger der Orpo kann nur zur Bewährung in eine SS-Polizei-Division überstellt werden, nachdem Stellungnahme vom Chef oder IdO eingeholt wurde. Es sollen auch nur solche ehem. Angehörigen der Orpo zur SS-Pol.-Division überstellt werden, die nach ihrer Bewährung wieder Verwendung bei der Orpo finden.