Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Polizeipräsident als örtlicher Luftschutzleiter, Düsseldorf
Scope and Content
Gericht zugehen, welches über die Art der Strafverfolgung entscheidet. Das Kommando der Schupo entscheidet gemäß Erlaß 232/40 II vom 23.08.1940 (I149, Folio 28-29) ob eine Straftat disziplinarisch oder gerichtlich verfolgt werden soll.