Nicht angeführt (Auszug aus dem "Nacht und Nebel"-Erlass zum Dienstgebrauch bei den Konzentrationslagern).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- nicht angeführt (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt)
Scope and Content
Auszug aus den in 319, Folio 100-103 wiedergegebenen Erlassen.Diese Bestimmungen gelten für alle Häftlinge, bei denen in den Schutzhaftunterlagen bzw. in den Schutzhaftbestätigungen des Reichssicherheitshauptamtes vermerkt ist, dass sie unter den "Nacht und Nebel"-Erlass fallen.Ferner fallen alle Häftlinge darunter, die als Häftlinge zum Fall "Porto" oder "Continent" bezeichnet werden.Weitere Anordnungen hierzu.