Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D, KL, D I - Oranienburg
Scope and Content
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinHäftlinge, mit Ausnahme von Sowjetrussen, dürfen nur dann in Konzentrationslager aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Anordnung des Reichsführers-SS, des Reichssicherheitshauptamtes oder der Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vorliegt. Falls von anderen Stellen Einweisungen erfolgen, ist vom Reichssicherheitshauptamt, Dienststellen IV C2 eine Entscheidung einzuholen.