Entlassung von Schutz- bzw. Vorbeugungshäftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D, KL, DI, Oranienburg
Scope and Content
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager LublinEin Häftling, der auf besondere Anordnung des SS-Ogruf. Heydrich in Schutzhaft genommen wurde, ist ohne entsprechende Anweisung von einem Lagerkommandanten entlassen worden. Um dies zu vermeiden, dürfen Schutz- und Vorbeugungshäftlinge nur dann entlassen werden, wenn eine Verfügung der einweisenden Dienststelle vorliegt.