Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D-KL, D I, Oranienburg
Scope and Content
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinLt. oben genannter Verfügung ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von in Konzentrationslager eingelieferten sowjetischen Zivilarbeitern nicht erforderlich. Die erfolgte Einlieferung ist nicht dem Reichssicherheitshauptamt sondern nur der einweisenden Staatspolizei(leit)stelle zu melden (lt. oben genannter Verfügung).