Abfindung von Schutzhäftlingen bei der Durchführung von Exekutionen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Staatspolizei(leit)stellen.Nachrichtlich an: alle Höheren SS- und Polizeiführer, alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, alle Inspekteure der SicherheitspolizeiReichsführer-SS hat in Abänderung des Erlasses vom 03.09.1940 B. Nr. S-IV 826/40 g Rs befohlen, daß polnische und sowjetruss. Schutzhäftlinge, welche Exekutionen ihresgleichen zu vollziehen haben, nicht mehr wie bisher 5 Reichsmark, sondern nur noch 3 Zigaretten erhalten sollen.