Regelung des Nachlasses im Konzentrationslager verstorbener Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D, KL, DI
Scope and Content
Adressat: Konzentrationslager, Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinAnordnungen über die Versendung von Paketen mit Kleidungsstücken von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen. Kleidungsstücke von exekutierten Häftlingen sind grundsätzlich von der Versendung auszuschließen bis die Herausgabe eines Erlasses über die Gesamtverwertung des Nachlasses verstorbener Häftlinge erfolgt ist.