Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Orpo, O-Kommando, Berlin
Scope and Content
Angehörige der Luftschutzpolizei, welche sich im Dienst befinden und Einsatzformationen zugeteilt sind, gelten als Angehörige eines Polizeiverbandes in besonderem Einsatz und unterliegen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit.