Nicht angeführt (Übertragung des Gnadenrechts gegenüber Polen und Juden).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Die Ausübung des Gnadenrechts aus Urteilen der allgemeinen Gerichte in den eingegl. Ostgebieten (einschl. der Sondergerichte) gegen Polen und Juden übertrage sich auf die Reichsstatthalter (GStAe) in den Reichsgauen Wartheland und Danzig-Westpreußen und die Oberpräsidenten der Provinzen Oberschlesien und Ostpreußen.