Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS
Scope and Content
Ausser den dienstlichen Schreiben ist den Angehörigen vom Kommandanten - mit Ausnahme bei Polen und Juden - ein rein privatgehaltenes Schreiben zu senden. Die Benachrichtigung von Angehörigen von Rotspanienkämpfern hat durch Reichssicherheitshauptamt IV A 2 zu erfolgen. Angehörige mit Wohnsitz im Ausland sollen über die Konsularische Vertretung des Reiches benachrichtigt werden. Für Häftlinge der Stufe III Konzentrationslager Mauthausen wird den Angehörigen ledigl. deren Ableben und Einäscherung mitgeteilt. Die Einweisungsstelle hat die Benachrichtigung unmittelbar und persönlich vorzunehmen. Wird eine andere Dienststelle eingeschaltet, so ist diese genau anzuweisen.