Polenstrafvollzug.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: die GeneralstaatsanwaltschaftVon Gefangenen deutscher Volkszugehörigkeit brauchen Gefangene poln. Volkszugehörigkeit nicht getrennt zu werden, die weder dem Polenstrafrecht noch nach der Polenvollzugsordnung in den Straflagervollzug überführt werden, noch so behandelt werden können, als ob sie in diesen Vollzug überführt worden wären.(Ausführliche Angaben hierzu).