Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Speer
Scope and Content
Durch Verordnung vom 21.03.1942 und Durchführungsverordnung des Reichsministers der Justiz vom 25.04.1942 hat der Führer zum Schutz der Rüstungswirtschaft bestimmt, dass mit Zuchthaus, in schweren Fällen mit dem Tode bestraft wird, wer vorsätzlich falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskräften oder über den Bedarf oder über die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder Geräte macht und dadurch die Bedarfsdeckung.