Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Beauftragter für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft Reichsminister Speer, Berlin
Scope and Content
Lt. oben genannten Verordnungen wird mit Zuchthaus oder Todesstrafe derjenigen bestraft, der vorsätzl. falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand von Arbeitskräften, den Bedarf oder die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungsindustrie wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen und Maschinen macht.