Versetzung von SS- und polizeigerichtlich verurteilten Angehörigen der Orpo. zu im Einsatz befindlichen Einheiten zwecks Bewährung.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, O-Kommando, Berlin
Scope and Content
Die Strafe für Polizeiangehörige kann von Gerichtsherren, lt. Erlaß vom 12.11.1941, zur Bewährung an der Ostfront ausgesetzt werden.