Behandlung der aus der Strafhaft zur Entlassung kommenden Juden.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: die SicherheitspolizeiDie bevorstehende Entlassung eines Juden aus der Strafhaft ist den Kripostellen und den zuständigen Staatspolizei(leit)stellen 6 Wochen vorher mitzuteilen, mit Angaben über das Verhalten des Gefangenen während des Vollzugs.Zur Frage der Inschutzhaftnahme ist Stellung zu nehmen.